Vorsorge

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Hämophilie ist heute gut behandelbar. Vielleicht bemerkst Du daher lange Zeit kaum etwas davon. Sollten sich irgendwann einmal die Hämophilie oder Folgeerkrankungen bei Dir bemerkbar machen, ist es gut, wenn Du vorbereitet bist. Hier findest Du Tipps rund um die Themen Kranken- und Rentenversicherung, Schwerbehinderung sowie barrierefreies Wohnen.

Junge Familie sitzt zusammen im Wohnzimmer

Kranken- und Rentenversicherung

Unsere Krankenkassen haben allgemein den Auftrag, ihren Versicherten ausreichend, zweckmäßig und im notwendigen Umfang Leistungen und Unterstützung anzubieten. Welche Leistungen das jedoch konkret sind, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Ein gründlicher Leistungsvergleich der gesetzlichen Krankenkassen – individuell auf Deine Bedürfnisse zugeschnitten – kann für Dich und Deine Familie sehr wertvoll sein.

Solltest Du tatsächlich erwägen, Deinen Gesundheitsschutz zu ändern, besprich dies möglichst immer mit Deinem Arzt. Binde auch Dein Hämophilie-Zentrum in den Entscheidungsprozess mit ein.

Vermutlich übernehmen die meisten gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Faktorpräparate im Rahmen Deiner Bedarfs- oder Dauertherapie. Die Erstattung von Kuren und Hilfsmitteln kann jedoch sehr unterschiedlich beurteilt werden. Am besten ist es immer, mit Deinem Ansprechpartner bei der Krankenkasse direkt in Kontakt zu treten – so lässt sich vieles auf dem kurzen Dienstweg klären.

Auch bei der Rentenversicherung solltest Du Dir vorab Informationen einholen. Bei Schwerbehinderung ist die Altersrente besonders geregelt. Nähere Informationen dazu findest Du direkt auf der Internetseite der Interessensgemeinschaft Hämophiler e. V. (IGH).

Behinderung und Schwerbehinderung

Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch darauf, dass bestimmte Nachteile ausgeglichen werden. Je nach Grad der Behinderung (GdB) stehen ihnen Vorteile und Vergünstigungen zu. Dazu können z. B. der besondere Kündigungsschutz, ein längerer Jahresurlaub und Steuervorteile zählen.

Als Schwerbehinderung gilt eine Behinderung ab einem GdB von 50 – dann kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Für Menschen mit Hämophilie gelten spezielle Richtlinien, nach denen der Grad der Behinderung ermittelt wird:

Hämophilie-Ausprägung

Beschreibung

Grad der Behinderung (GdB)

Leichte Form

Mit Restaktivität von antihämophilem Globulin (AHG) über 5 %

20

Mittelschwere Form

Mit 1–5 % AHG mit seltenen Blutungen

30–40

Mittelschwere Form

Mit häufigen (mehrmals im Jahr) ausgeprägten Blutungen

50–80

Schwere Form

Mit weniger als 1 % AHG

80–100

(Gemäß Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, Stand: Dezember 2019.)

Die Folgen von Blutungen sind zusätzlich zu bewerten. Je nach Höhe des GdB kannst Du einen Behinderten-Pauschbetrag steuerlich geltend machen. Der Gesetzgeber hat die Pauschbeträge übrigens im November 2020 angepasst. Dadurch haben sich die Freibeträge seit dem 01.01.2021 verdoppelt.

Gut zu wissen: Für die Steuererklärung 2020 gelten noch die bisherigen Pauschbeträge. Die neuen Freibeträge gelten dann für die Steuererklärung für das Jahr 2021.   

Steuerlicher Freibetrag pro Jahr nach GdB bis zum 31.12.2020:

25–30

310 €

35–40

430 €

45–50

570 €

55–60

720 €

65–70

890 €

75–80

1.060 €

85–90

1.230 €

95–100

1.420 €

(Gemäß Steuermerkblatt des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. unter www.bvkm.de, Stand: 2017/2018.)

Steuerlicher Freibetrag pro Jahr nach GdB ab dem 01.01.2021:

20

384 €

30

620 €

40

860 €

50

1.140 €

60

1.440 €

70

1.780 €

80

2.120 €

90

2.460 €

100

2.840 €

(Gemäß Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0601-0700/659-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Stand: 06.11.2020).

Die Tabellen zeigen, dass auch bei leichten oder mittelschweren Formen der Hämophilie häufig bereits steuerliche Vorteile geltend gemacht werden können.

Übrigens: Wenn im Schwerbehindertenausweis zusätzlich das Merkzeichen H eingetragen ist, liegt der Behinderten-Pauschbetrag bei 3.700 € bzw. seit dem 01.01.2021 bei 7.400 € und übersteigt damit auch den Behinderten-Pauschbetrag einer GdB-Einstufung von 100.

Weiterführende Informationen zum Thema Behinderung oder Schwerbehinderung findest Du auch in Selbsthilfegruppen oder auf der Internetseite der Interessengemeinschaft Hämophiler e. V. (IGH).

Barrierefreies Wohnen

Ein barrierefreies Zuhause ermöglicht es vielen älteren und/oder behinderten Menschen, weiterhin in ihren eigenen vier Wänden selbstbestimmt zu leben. Der Verein Barrierefrei Leben e. V. berät alle, die ihre Wohnsituation verändern wollen, zu Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und barrierefreiem Bauen. Weitere Informationen findest Du auf den Internetseiten www.online-wohn-beratung.de und www.barrierefrei-leben.de. Gut zu wissen: Nicht nur das Informationsangebot, auch eine eventuelle persönliche Beratung ist kostenfrei.

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