Reisen/Urlaub

Vorbereitung auf die Reise: Reiseversicherung

Es erhöht natürlich nicht gerade die Motivation am Reisen, wenn Sie sich schon im Voraus Gedanken darüber machen sollen, was alles an schrecklichen Dingen im Urlaub passieren kann: Gepäck weg, Auto geknackt, geliehene Tauchausrüstung kaputtgemacht usw. Aber nehmen Sie den Medikamentenkoffer nicht auch für den Notfall mit, der hoffentlich nie eintreten wird?

Hier einige Hinweise für Versicherungen, über die Sie nachdenken sollten. Die Entscheidung wird jeder für sich treffen müssen und hängt vom jeweiligen Sicherheitsbedürfnis ab.

Da die meisten Versicherungsunternehmen eine chronische Erkrankung wie die Hämophilie als haftungsbegrenzendes Risiko ansehen, sollten Sie gerade diesen Punkt genauestens mit Ihrer Versicherung klären und nötigenfalls schriftliche Zusicherungen verlangen.

Auslands-Reisekrankenversicherung

Bei gesetzlich Versicherten regelt die Europäische Krankenversicherungskarte für die Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, die Kostenübernahme ärztlicher Behandlungen. Wer jedoch einen besseren Versicherungsschutz genießen möchte, sollte zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abschließen, die z. B. medizinisch bedingte Rücktransporte (auch der Begleitperson) regelt. Fragen Sie nach, ob die Kosten ohne Begrenzung auch für einen medizinisch "sinnvollen" Krankenrücktransport übernommen werden. Medizinisch "notwendig" ist ein Rücktransport in vielen Ländern mit ausreichender Versorgung nämlich nicht. Am preisgünstigsten sind hier Jahresverträge.

Reiserücktrittsversicherung

Mit dieser Zusatzversicherung werden die vereinbarten Stornierungsgebühren bei Nichtantritt der Reise sowie die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch abgedeckt. Als Gründe für den Nichtantritt gelten unter anderem "unerwartet schwere Erkrankung", "schwerer Unfall" oder "Impfungsunverträglichkeiten". Die Versicherung muss im Allgemeinen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsunterlagen abgeschlossen sein. Eine Reiserücktrittsversicherung wird vor allem bei teuren Pauschalreisen, kleinen Kindern und pflegebedürftigen Personen empfohlen.

Reisegepäckversicherung

Hier leistet der Versicherer Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn mitgeführtes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird: z. B. durch Diebstahl, Raub, Unfälle des Transportmittels, Feuer und Elementarereignisse. Bei aufgegebenem Reisegepäck wird bei Abhandenkommen oder Beschädigung geleistet. Ersetzt werden im Allgemeinen die Inhalte Ihres Gepäcks auf der Grundlage der Berechnung ihres Zeitwertes. Für Ihre Videokamera, Fotoausrüstung oder Schmuck erhalten Sie beispielsweise nur 30 Prozent des Zeitwertes, allerdings nicht, wenn sich diese Sachen in Ihrem aufgegebenen Gepäck befunden haben. Geld, Wertpapiere, Fahrkarten oder Dokumente aller Art sind nicht versichert.

Reiseunfallversicherung

Eine Reiseunfallversicherung deckt die Risiken eines Unfalles ab, der eine dauerhafte Invalidität oder den Tod zur Folge hat. Als Unfall definieren die Versicherer: _ ein Ereignis, das von außen auf Sie einwirkt und Sie körperlich schädigt, _ eine Verletzung, die z. B. durch erhöhte Kraftanstrengung hervorgerufen wird.

Soforthilfeversicherung

Es sollte darauf geachtet werden, dass die Soforthilfe Bestandteil des Reiseversicherungs-Tickets ist. Das Besondere ist, dass Sie dem Versicherten schnelle und unbürokratische Hilfe am Reiseort bietet. Dazu gehört z. B. die Beschaffung des Faktorkonzentrats aus dem Heimatland. Die Hilfe bezieht sich auch auf den Rücktransport der versicherten Person mit medizinisch adäquaten Transportmitteln. Die Soforthilfeversicherung bietet 24-Stunden-Notfall-Service, Soforthilfe bei Krankheit und Unfall (z. B. Kostenvorschuss) sowie Soforthilfe bei sonstigem Notfall.

 
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